BtMG Strafverteidigung

Top Anwalt bei Betäubungsmittelverstoß

Hochspezialisierte Strafverteidigung bei BtM Verstoß. Berlin, Hamburg, Frankfurt a.M. und deutschlandweit. Jetzt sofort handeln und Verteidigungsstrategie sichern.
Problem

Vorwurf BtM-Verstoß: die Wahl des richtigen Anwalts macht den Unterschied.

Sie werden eines Betäubungsmitteldelikts beschuldigt? Was jetzt zu tun ist:

Wenn Ihnen ein BTM-Verstoß vorgeworfen wird, brauchen Sie einen hochspezialisierten Strafverteidiger an Ihrer Seite. Solche Anschuldigungen können Ihr Leben grundlegend verändern: Es drohen Gerichtsverfahren, hohe Freiheitsstrafen und gravierende berufliche und private Konsequenzen. Wir sind eine auf Drogenstrafrecht fokussierte Kanzlei und stehen Ihnen mit Erfahrung, Diskretion und Kampfgeist zur Seite, um Ihre Rechte und Ihre Zukunft zu schützen.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eines der komplexesten und sich am schnellsten wandelnden Rechtsgebiete in Deutschland. Mit der Cannabis-Legalisierung 2024 hat sich die Rechtslage fundamental verändert – was gestern noch strafbar war, kann heute legal sein. Gleichzeitig bleiben viele Konstellationen strafbar, und die Übergangsphasen schaffen neue Grauzonen und Rechtsunsicherheiten.

Statistiken zeigen: Betäubungsmitteldelikte machen einen erheblichen Teil aller Strafverfahren in Deutschland aus. Allein 2023 wurden über 300.000 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert. Die Bandbreite reicht vom Besitz kleiner Mengen bis zum organisierten Drogenhandel. Die Konsequenzen können verheerend sein: Führerscheinentzug, Verlust der Approbation, Berufsverbot, Gefängnisstrafen und gesellschaftliche Stigmatisierung.

Besonders tückisch: Viele Beschuldigte unterschätzen die Tragweite vermeintlich „kleinerer” Delikte. Ein Besitzdelikt kann zur Hausdurchsuchung führen, bei der weitere belastende Umstände entdeckt werden. Chatverläufe, Waagen, Verpackungsmaterial oder größere Geldbeträge werden schnell als Indizien für Handel gewertet – selbst wenn Sie nur Eigenkonsum betrieben haben.

Wichtig:

Reden Sie nicht mit der Polizei und erscheinen Sie nicht zur Vorladung, bevor Sie mit einem Anwalt für BTM-Strafrecht gesprochen haben.

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Exzellente Verteidigung im BtMG durch spezialisierte Strafverteidigerinnen

Vorteile, wenn Sie bei BtM-Delikten von einer spezialisierten Anwältin verteidigt werden

BtMG-Verfahren sind oft geprägt von festen Abläufen, Erwartungsmustern und hohem Druck. Gerade hier kann eine weibliche Verteidigung eine eigene, spürbar wirksame Dynamik entfalten – in der Kommunikation, in Vernehmungen und vor Gericht. Unsere Strafverteidigerinnen nutzen diese Besonderheit nicht „laut“, sondern strategisch: ruhig, präzise und konsequent in Ihrem Interesse.

Im Betäubungsmittelstrafrecht entscheidet selten ein einzelner Satz, sondern die Aktenlage, die Beweisführung und das richtige Timing. Wir prüfen früh, ob Ermittlungsfehler vorliegen, ob Durchsuchungen und Beschlagnahmen angreifbar sind und welche Aussagen Sie besser nicht machen. So entstehen Handlungsspielräume, bevor sich das Verfahren festfährt.

Unsere Mandanten profitieren von einer klaren Strategie: schnelle Akteneinsicht, strukturierte Verteidigung und eine saubere Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Wenn der Vorwurf lautet Betäubungsmittelverstoß oder BtMG, zählt eine Verteidigung, die dieses Feld täglich beherrscht.

Hochspezialisiert im BtMG

Wir sind auf BtM-Delikte und Betäubungsmittelverstöße spezialisiert und verteidigen bundesweit. Mit eigenen Büros in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Sie profitieren von Erfahrung aus zahlreichen BtMG-Verfahren und einem klaren Blick für typische Fehler in Ermittlungen und Beweisführung.

Stark in Vernehmung und Gericht

In BtMG-Verfahren sind Vernehmungen, Aussagepsychologie und Auftreten entscheidend. Unsere Verteidigerinnen agieren ruhig, präzise und taktisch, setzen die richtigen Akzente und schützen Sie vor unnötigen Risiken durch unbedachte Aussagen.

Erwartungsmuster strategisch nutzen

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist häufig von festen Rollenbildern geprägt. Unsere Verteidigerinnen durchbrechen eingefahrene Erwartungen, schaffen dadurch zusätzliche Gesprächs- und Argumentationsräume und nutzen diese Wirkung konsequent für Ihre Verteidigungsstrategie.

Ihre weiteren Vorteile mit einer hochspezialisierten Kanzlei für BTM-Strafrecht

Wir sind hochspezialisiert auf das Betäubungsmittelstrafrecht und verfügen über langjährige Erfahrung aus zahlreichen BtMG-Verfahren. GLADICA Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin verteidigt Mandanten bei Vorwürfen rund um BtM-Delikte in Berlin, Hamburg und bundesweit. Entscheidend ist eine frühe, taktisch saubere Verteidigung und genau darauf sind wir ausgerichtet. Bei uns profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

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1
Fachanwälte für Strafrecht mit maximaler Tiefe im BtMG und der StPO
Als Fachanwälte für Strafrecht beherrschen wir BtMG, StGB und StPO bis ins Detail. Wir verfolgen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen fortlaufend. So erkennen wir früh, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem BtMG-Verfahren wirklich trägt. Und welche Schritte Sie unbedingt vermeiden sollten, damit keine unnötigen Risiken entstehen.
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Gerichtserfahrung, die BtMG-Verfahren tatsächlich entscheidet
Wir sind regelmäßig vor Gericht. Wir kennen die Abläufe in BtMG-Prozessen, die Linien der Staatsanwaltschaft und typische Entscheidungsmuster vieler Gerichte. Diese Praxis ist entscheidend für Timing, Argumentation und taktische Weichenstellungen. Denn im Betäubungsmittelstrafrecht entscheidet oft nicht nur „was“ vorliegt, sondern „wie“ es bewertet wird.
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Individuelle BtMG-Verteidigungsstrategie statt Standardschema
Jeder BtMG-Vorwurf ist anders. Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Anbau oder Abgabe haben völlig unterschiedliche Risiken. Deshalb arbeiten wir nicht mit Textbausteinen. Wir analysieren Aktenlage, Mengenbezug, Tatvorwurf, Beweismittel, Kommunikationsdaten und die gesamte Verfahrensdynamik. Daraus entwickeln wir eine klare Strategie mit Prioritäten, konkreten Schritten und Alternativen.
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Konsequente Arbeit an Beweisen, Akte und Verfahrensfehlern
Erfolgreiche BtMG-Verteidigung beginnt in der Akte. Wir prüfen Ermittlungsmaßnahmen und Beweisführung besonders streng. Dazu gehören Durchsuchung und Beschlagnahme, digitale Auswertung von Chats und Telefonen, Observationen, verdeckte Maßnahmen sowie die Dokumentation von Fundsituationen. Wo möglich, setzen wir auf Beweisverwertungsverbote, gezielte Anträge und präzise Angriffe auf die Substanz des Vorwurfs.
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Menge, Wirkstoff, „nicht geringe Menge“, präzises verteidigen
m BtMG sind Menge und Wirkstoffgehalt oft der Dreh und Angelpunkt. Wir prüfen, wie Stoffe gesichert, gelagert, untersucht und bewertet wurden. Wir schauen genau auf Gutachten, Messmethoden, Probenahme, Mischungen und Zurechnung. Denn kleine Details können große Unterschiede machen, für Strafmaß, Qualifikation und Verteidigungsoptionen.
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Diskretion und Schutz Ihrer beruflichen Stabilität
Ein BtMG-Verfahren ist nicht nur juristisch belastend. Es kann Beruf, Fahrerlaubnis, Aufenthalt, Sicherheitserlaubnis oder familiäre Stabilität berühren. Wir handeln strikt vertraulich und steuern die Kommunikation kontrolliert. Wo rechtlich möglich, vermeiden wir unnötige Eskalation und unnötige Außenwirkung. Ihr Schutz hat Priorität, gegenüber Arbeitgeber, Umfeld und Behörden.
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Sofortige Krisenintervention bei Durchsuchung, Festnahme, Vorladung
Durchsuchungen und Beschlagnahmen kommen oft überraschend. Vorladungen werden schnell falsch eingeschätzt. Genau dann zählt jede Minute. Wir reagieren sofort, geben klare Handlungsanweisungen und übernehmen die ersten Schritte strukturiert. Damit Sie keine Fehler machen, die später kaum zu korrigieren sind.
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Bundesweite BtMG-Verteidigung mit klaren Abläufen
Wir verteidigen bundesweit. Das erste Gespräch ist unkompliziert per Telefon oder Video möglich. Danach vertreten wir Sie vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in ganz Deutschland. Mit festen Abläufen, klaren Zuständigkeiten und schneller Umsetzung. So gewinnen Sie Zeit und Kontrolle zurück, auch wenn das Verfahren nicht an Ihrem Wohnort geführt wird.
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Taktischer Vorteil durch spezialisierte Strafverteidigerinnen
Unsere Strafverteidigerinnen verbinden juristische Schärfe mit psychologischer Präzision. Gerade in BtMG-Verfahren, etwa bei Vernehmungen, Zeugenbefragungen und im Umgang mit Ermittlungsbeamten, kann das die Gesprächsführung und die Wirkung im Raum spürbar verbessern. Kritische Punkte lassen sich konsequent adressieren, ohne unnötige Eskalation. Das stärkt Ihre Position strategisch.
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Nachweisbare Qualität durch Reputation, Bewertungen und Spezialisierung
Über 300 unabhängige 5 Sterne Bewertungen stehen für Vertrauen und Verlässlichkeit. Unsere Spezialisierung und Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren sorgt dafür, dass Sie keine „Standardverteidigung“ bekommen. Sondern eine Verteidigung, die auf Wirkung und Substanz ausgerichtet ist. Sie wissen, wer an Ihrer Seite steht. Und dass jede Handlung auf ein klares Ziel einzahlt.

Spezielles Know-how für Beamte, Ärzte und verkammerte Berufe. Ihr Anwalt fürAnwalt BTM-Strafrecht & Arbeitsrecht:

Ein BtM-Vorwurf kann strafrechtlich, aber auch arbeitsrechtlich und berufsrechtlich schnell existenzielle Folgen haben, besonders in sensiblen Berufen.

Gerade bei BtMG-Verfahren entstehen neben dem Strafverfahren oft parallele Risiken: Kündigung oder Freistellung, interne Untersuchungen, Probleme bei Sicherheitsüberprüfungen sowie berufsrechtliche Verfahren bei Kammern und Behörden. Wer hier unkoordiniert handelt, liefert dem Arbeitgeber oder Dienstherrn häufig unbeabsichtigt Ansatzpunkte.

Deshalb denken wir Ihre Verteidigung als Gesamtstrategie. Wir steuern Aussagen, Aktenlage und Kommunikation so, dass nicht nur die strafrechtliche Position, sondern auch Ihre berufliche Stabilität geschützt wird. Bei GLADICA arbeiten Strafverteidiger eng mit erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht, Disziplinarrecht und Berufsrecht zusammen. So werden Risiken früh erkannt, Fristen eingehalten und die entscheidenden Weichen rechtzeitig gestellt. Diskret, strukturiert und in Ihrem Interesse.

Beruf und Arbeitsplatz von Anfang an mit absichern

Bei BtMG-Vorwürfen entscheiden die ersten Schritte oft auch über arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wir beziehen arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche und berufsrechtliche Aspekte früh ein, damit keine unnötigen Risiken entstehen.

Strafrecht und Arbeitsrecht aus einer Hand koordiniert

Strafverfahren und Arbeitgeberkommunikation dürfen sich nicht widersprechen. Wir entwickeln eine klare Linie für Aussagen, Unterlagen und Vorgehen, damit Kündigung, Freistellung, Suspendierung oder Kammerverfahren so weit wie möglich vermieden werden.

Risiken, Fristen und Folgeprozesse früh kontrollieren

Wir wissen, welche Meldepflichten, Fristen und typischen Folgeprozesse drohen, vom Disziplinarverfahren bis zum berufsgerichtlichen Verfahren. So können wir rechtzeitig reagieren, Fehler vermeiden und Ihre Position aktiv stärken.

Mitgliedschaften:
BEWERTUNGEN

Mandantenstimmen, die überzeugen

4.9/5.0
aus 500+ Fünf-Sterne Bewertungen
Das sagen unsere Mandanten
Frau Rolnik hat mich in meinem Anliegen äußerst kompetent, engagiert und mit viel Einfühlungsvermögen vertreten. Von Beginn an fühlte ich mich bei ihr sehr gut aufgehoben. Sie nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und setzt sich wirklich für ihre Mandanten ein. Dank ihrer fachlichen Stärke und klaren Kommunikation verlief das gesamte Verfahren für mich deutlich stressfreier. Und es gab letztendlich einen Freispruch . Vielen Dank für alles Frau Rolnik.
Ich hatte schon ein paar Anwälte, aber Frau Rolnik ist die beste von allen. Sie hat erreicht dass das Verfahren eingestellt wird und mir eine Menge Kopfschmerzen erspart. Dafür 1000 Dank.
Frau Rolnik von GLADICA ist wirklich klasse. Ich hätte mir keinen besseren Anwalt an meiner Seite im Gericht wünschen können. Sie lässt sich nicht vorführen und auch nicht in die Ecke treiben. Sie hat mich wirklich sehr gut verteidigt. Ich bin sehr dankbar und kann die Kanzlei absolut empfehlen.
Ich kann die Kanzlei GLADICA zu 100 % weiterempfehlen! es war die absolut richtige Entscheidung, zu ihr zu wechseln. Sie hat sich sehr für mich eingesetzt und das Beste aus meinem Fall rausgeholt. Sie hat ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Ich bin sehr dankbar und froh, dass Sie an meiner Seite war.
Ich kann GLADICA Rechtsanwälte nur empfehlen! Hatte eine schwere Sache vor Gericht, aber sie hat’s geschafft. Freispruch! Die Zeugen hat sie so auseinandergenommen, dass denen die Worte gefehlt haben. Richtig stark aufgetreten, hat sich von der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht einschüchtern lassen. Ich hab mich bei ihr gut aufgehoben gefühlt, sie weiß genau, was sie tut. Wenn’s hart auf hart kommt, Frau Rolnik von GLADICA ist die Richtige!
Ich bin GLADICA unendlich dankbar für alles was sie für mich getan haben. Es war sehr zermürbend aber das Kämpfen hat sich gelohnt! Ich danke Ihnen sehr liebe Frau Rolnik für Ihre Geduld mit Ihr und ihren unermüdlichen Kampf der sich mehr als ausgezahlt hat! Sie waren meine Rettung.
Ich hatte schon ein paar Anwälte, aber Frau Rolnik ist die beste von allen. Sie hat erreicht dass das Verfahren eingestellt wird und mir eine Menge Kopfschmerzen erspart. Dafür 1000 Dank.
Der Service ist ausgezeichnet! Obwohl meine Frage am Sonntag kam wurde ich umgehend zurückgerufen. Die Beratung war sehr ausführlich und vor allem absolut seriös. Es wurde nichts beschönigt und nichts versprochen. Sehr direkt und sehr ehrlich. Absolut empfehlenswert!
Verfahren war schwer, ich hatte wenig Hoffnung. Mein vorheriger Anwalt hats echt versaut, obwohl er sich als angeblicher Experte verkauft hat. GLADICA hat an meine Sache geglaubt und das Beste für mich rausgeholt.
Frau Rolnik von GLADICA war super direkt, kein drumrum reden. Ich hab das gebraucht. Ihre Sekreträrin super nett und hilfsbereit. Vielen Dank.
Dank dem Einsatz von GLADICA und meiner Anwältin Fr. Rolnik konnte ich endlich meine Unschuld beweisen. Ich bin unglaublich dankbar und kann Sie nur empfehlen.
&
Tatvorwürfe & Folgen

Häufige Vorwürfe im BTM-Strafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst verschiedene Straftatbestände, die den illegalen Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellen. Hier ein Überblick über die häufigsten Vorwürfe, bei denen wir Sie verteidigen, und welche Strafen in diesen Fällen drohen:

Besitz von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 BtMG)

Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Wichtig seit Cannabis-Legalisierung 2024: Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis (50 Gramm im privaten Bereich) ist für Erwachsene legal. Der Anbau von bis zu 3 Pflanzen zu Hause ist erlaubt.

Aber: Für alle anderen Betäubungsmittel (Kokain, Amphetamin, MDMA, LSD, Heroin etc.) bleibt der Besitz strafbar. Auch bei Cannabis gibt es weiterhin strafbare Konstellationen: Besitz in der Nähe von Schulen, Jugendeinrichtungen, Besitz durch Jugendliche, Weitergabe an Minderjährige.

In vielen Bundesländern besteht bei „geringen Mengen” zum Eigenkonsum die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG. Die Grenzwerte variieren je nach Bundesland und Substanz erheblich. Wir kennen diese Grenzwerte genau und setzen sie strategisch für Ihre Verteidigung ein.

Erwerb und Handel mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 BtMG):

Unerlaubter Erwerb, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Die Grenze zwischen Eigenbesitz und Handel ist oft fließend. Schon die Weitergabe kleiner Mengen an Freunde kann als „Abgabe” strafbar sein. Bei Cannabis: Der Handel bleibt auch nach der Legalisierung vollständig verboten, einschließlich des Verkaufs, der entgeltlichen Weitergabe und des kommerziellen Anbaus außerhalb der Cannabis Social Clubs.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen (§ 29a BtMG):

Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in „nicht geringen Mengen” ist ein Verbrechen. Strafmaß: Mindestens 1 Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die „nicht geringe Menge” ist für jede Substanz gesetzlich oder durch Rechtsprechung definiert (z.B. 7,5g reines Kokain, 5g Methamphetamin-Base, 10g MDMA-Base). Diese Mengenangaben beziehen sich auf den Wirkstoffgehalt, nicht das Bruttogewicht. Ein häufiger Fehler bei polizeilichen Ermittlungen, den wir aufdecken.

Bei Handel mit Cannabis in nicht geringen Mengen gelten seit der Legalisierung angepasste Grenzwerte. Die Rechtsprechung entwickelt sich hier noch, was Verteidigungsspielräume eröffnet.

Unerlaubte Herstellung und Anbau (§ 29 Abs. 1, § 30 BtMG):

Herstellung, Anbau und Zubereitung von Betäubungsmitteln. Strafmaß: Bei einfacher Herstellung Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, bei Herstellung in nicht geringen Mengen mindestens 1 Jahr bis zu 15 Jahren.

Bei Cannabis: Der private Anbau von bis zu 3 Pflanzen ist erlaubt. Cannabis Social Clubs dürfen unter strengen Auflagen anbauen. Jeder darüber hinausgehende Anbau bleibt strafbar. Anbau anderer Drogen (z.B. Pilze mit Psilocybin, Schlafmohn) bleibt vollständig verboten.

Bandenmäßiger und bewaffneter Handel (§ 30a, § 30b BtMG):

Bandenmäßiges Handeltreiben oder bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln. Strafmaß: Mindestens 2 Jahre, in schweren Fällen mindestens 5 Jahre bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Diese Delikte setzen organisierte Strukturen oder das Mitführen von Waffen voraus.

Auch hier gilt: Eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung kann entscheidend sein, um Tatvorwürfe zu entkräften oder mildernde Umstände geltend zu machen.

Einfuhr und Ausfuhr von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1, § 30 BtMG):

Die unerlaubte Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln über die Grenze. Strafmaß: Je nach Menge von Geldstrafe bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Grenzüberschreitende Fälle werden besonders streng verfolgt und unterliegen oft internationaler Zusammenarbeit. Selbst kleinste Mengen bei Reisen können zu Festnahmen führen.

Fahren unter Drogeneinfluss / Verkehrsstraftaten:

Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Konsequenzen: Bußgeld, Fahrverbot, Führerscheinentzug, MPU-Anordnung, ggf. Freiheitsstrafe bei Gefährdung. Bei Cannabis: Auch nach der Legalisierung gilt: Fahren unter Cannabis-Einfluss bleibt verboten. Die THC-Grenzwerte wurden 2024 angepasst (3,5 ng/ml THC im Blut), aber bereits bei geringeren Werten kann bei Fahruntüchtigkeit eine Straftat vorliegen. Wir verteidigen Sie auch bei verkehrsrechtlichen Konsequenzen und kämpfen für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis

Verschreibungsbetrug und Rezeptfälschung (§ 29 Abs. 1 BtMG):

Erschleichen oder Fälschen von Betäubungsmittelrezepten (z.B. für Opiate, Benzodiazepine, Stimulanzien). Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Diese Fälle betreffen oft Personen mit Suchtproblematiken oder chronischen Schmerzen. Hier kann eine Verteidigung, die therapeutische Maßnahmen mit einbezieht, erfolgreich sein.

Online-Handel / Darknet-Delikte:

Erwerb, Verkauf oder Vermittlung von Betäubungsmitteln über das Internet, insbesondere im Darknet. Strafmaß: Abhängig von Menge und Geschäftsmodell. Darknet-Verfahren sind technisch komplex und erfordern spezialisierte IT-forensische Kenntnisse. Wir arbeiten mit Experten zusammen, um digitale Beweise zu analysieren und anzufechten. Häufige Verteidigungsansätze: Zuordnung der IP-Adresse, Identität des Nutzers, Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmethoden.

Wichtiger Hinweis:

Die oben genannten Strafrahmen sind gesetzliche Grundlagen. Im konkreten Fall hängt das Strafmaß von vielen Faktoren ab: Vorstrafenregister, Menge und Art der Substanz, Rolle im Geschehen, Geständnis, Therapiebereitschaft, Sozialprognose. Unser Ziel ist stets, eine möglichst milde Sanktion, eine Verfahrenseinstellung, eine Therapie statt Strafe oder einen Freispruch zu erreichen.

LEISTUNGEN

Unsere Strafverteidiger-Leistungen beim Vorwurf BtM Verstoß

Unsere Taktik: Von der Erstberatung bis zum Freispruch
Ihre Vorteile auf einem Blick:
  • Soforthilfe innerhalb 24h nach Vorladung/Hausdurchsuchung/Verhaftung
  • Spezialisierte Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien bei BTM-Delikten
  • Ziel: Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Strafminimierung
  • Standorte: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und bundesweite Vertretung
Soforthilfe nach Verhaftung, Vorladung oder Anklage

Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten? Bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt? Sie wurden wegen eines BTM-Delikts festgenommen? Melden Sie sich umgehend bei uns. Wir bieten Ihnen kurzfristig eine kompetente Erstberatung, in der wir Ihren Fall analysieren und das weitere Vorgehen besprechen.

Das erste Beratungsgespräch kann telefonisch, per Video oder persönlich stattfinden. In diesem vertraulichen Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Situation ohne falsche Versprechungen. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Strafandrohung im Raum steht und entwickeln eine konkrete Verteidigungsstrategie.

Bei dringenden Situationen, während einer laufenden Hausdurchsuchung, bei Festnahme oder vor einer Polizeivorladung, geben wir Ihnen sofortige Verhaltenstipps: Was dürfen Sie sagen? Was müssen Sie nicht dulden? Wie verhalten Sie sich gegenüber den Ermittlern? Die Erstberatung ist mit einer fairen Pauschale abgegolten.

Mandatsübernahme & Strategieentwicklung

Entscheiden Sie sich für uns, übernehmen wir Ihre Verteidigung vollumfänglich. Wir kümmern uns um alle Kontakte mit Ermittlungsbehörden und Gerichten, sodass Sie persönlich maximal entlastet werden. Für Ihren Fall entwickeln wir eine intelligente Verteidigungsstrategie mit einem klaren Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch, Therapie statt Strafe oder im Fall eines strategischen Geständnisses eine minimale Strafe.

Dank unserer Spezialisierung können wir viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium diskret beenden, bevor es überhaupt zur Anklage kommt. Wir prüfen systematisch alle Einstellungsmöglichkeiten: § 31a BtMG (geringe Menge Eigenkonsum), § 153 StPO (geringfügige Fälle), § 153a StPO (Verfahrenseinstellung gegen Auflagen), § 35 BtMG (Therapie statt Strafe). Diese frühe Intervention ist oft der entscheidende Faktor für ein positives Ergebnis.

Verteidigung in allen Verfahrensstadien

Sollte es zur Anklage und Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Sie engagiert vor Gericht. Wir sind täglich in Strafprozessen präsent und kennen die Abläufe, Richter und lokalen Gegebenheiten exakt. Vom ersten Einspruch gegen einen Haftbefehl über die Akteneinsicht und Beweissicherung bis zur Hauptverhandlung begleiten wir Sie durch alle Instanzen. Falls nötig, führen wir Berufung oder Revision durch.

Wenn unsere Strategie vorsieht, dass Sie aussagen, bereiten wir Sie intensiv darauf vor. In der Verhandlung stehen wir an Ihrer Seite und schaffen durch professionelle Argumentation und strategische Beweisanträge systematisch Zweifel an der Anschuldigung. Unser Ziel ist es, den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten” wirksam durchzusetzen.

Mandantenbetreuung & Erreichbarkeit

Während des gesamten Mandats halten wir Sie kontinuierlich auf dem Laufenden. Sie erhalten Kopien aller relevanten Dokumente und wir erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt verständlich. Bei Fragen oder neuen Entwicklungen können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Gerade in emotional belastenden Situationen sind wir immer ansprechbar. Diese enge Betreuung gibt vielen Mandanten Sicherheit in einer schwierigen Phase. Selbstverständlich können Sie auch persönliche Termine in unseren Kanzleien in Berlin (Kurfürstendamm 61), Hamburg oder Frankfurt am Main vereinbaren.

Je früher wir eingreifen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir. Zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine vertrauliche Erstberatung.

Fallstudien

Echte Erfolge im BTM-Strafrecht. Erfolgsgeschichten aus unserer Kanzlei

Fallstudie 1:
Mandant:
Mandant, niedergelassener Arzt, bei Verkehrskontrolle mit Cannabis und Kokainspuren im Blut aufgefallen. Verdacht auf Handel aufgrund größerer Bargeldbeträge im Fahrzeug. Drohung: Führerscheinentzug, Strafverfahren wegen BTM-Besitz, Entzug der Approbation.
Maßnahme:
Sofortige Mandatsübernahme, Akteneinsicht, Anfechtung der Durchsuchungsanordnung, Nachweis legaler Herkunft des Bargelds, Koordination mit Approbationsbehörde, Geltendmachung therapeutischer Maßnahmen.
Ergebnis:
Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO gegen Geldauflage, Führerschein durch verkehrsrechtliche Maßnahmen gesichert, Approbation erhalten, berufliche Existenz gerettet.
Fallstudie 2:
Mandant:
Mandantin, Pharmaziestudentin, nach Bestellung von MDMA im Darknet festgenommen. Menge knapp unterhalb „nicht geringe Menge". Drohung: Haftstrafe, Ende der pharmazeutischen Laufbahn.
Maßnahme:
Anfechtung der digitalen Beweismittel, Prüfung der Ermittlungsmethoden, Zweifel an Zuordnung der Bestellung, Darstellung als einmaliger Fehltritt, Nachweis von Therapiebereitschaft.
Ergebnis:
Verfahrenseinstellung nach § 35 BtMG (Therapie statt Strafe), keine Vorstrafe, Studium konnte fortgesetzt werden.
Fallstudie 3:
Mandant:
Mandant, Beamter im höheren Dienst, Vorwurf des Handels mit Amphetamin in nicht geringer Menge nach Hausdurchsuchung. Paralleles Disziplinarverfahren. Drohung: Mehrjährige Haftstrafe, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Verlust der Pension.
Maßnahme:
Akribische Prüfung der Mengenberechnung (Wirkstoffgehalt), Nachweis von Berechnungsfehlern durch Sachverständige, Infragestellung der Handelsabsicht, intensive Zusammenarbeit mit Disziplinaranwalt.
Ergebnis:
Herabstufung des Tatvorwurfs von § 29a auf § 29 BtMG, Bewährungsstrafe, Disziplinarverfahren mit mildem Ausgang, Beamtenverhältnis und Pension gesichert.
STANDORTE

Wir verteidigen bundesweit

Bundesweite Verteidigung, ohne Umwege.

Ganz gleich, in welchem Bundesland gegen Sie ermittelt wird. Wir übernehmen Ihre Verteidigung vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in ganz Deutschland. Sie profitieren von einer zentral gesteuerten, einheitlichen Strategie, statt mehrere Ansprechpartner koordinieren zu müssen.

Persönlich vor Ort in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main.

Wenn Sie ein persönliches Gespräch bevorzugen, sind wir an drei Standorten für Sie erreichbar. Das ist besonders hilfreich, wenn kurzfristig Unterlagen besprochen, Entscheidungen vorbereitet oder Termine eng getaktet sind. Sie haben einen festen Ansprechpartner und klare Zuständigkeiten.

Auch aus kleineren Städten und Regionen optimal betreut.

Sie müssen nicht in einer Großstadt wohnen, um erstklassige Strafverteidigung zu erhalten. Viele BtMG Verfahren laufen fern vom Wohnort, teils an spezialisierten Stellen. Wir vertreten Sie unabhängig davon, ob Sie aus einer Metropole oder einer kleineren Gemeinde kommen.

Kurze Wege, schnelle Terminoptionen, bundesweit einsatzbereit.

Wir kombinieren lokale Erreichbarkeit mit bundesweiter Einsatzfähigkeit. Termine sind flexibel möglich, je nach Situation persönlich an einem Standort oder per Telefon und Video Call. So bleibt die Verteidigung effizient und verlässlich, auch wenn Entfernungen eine Rolle spielen.

FAQ

Häufige Fragen zum Vorwurf eines BtM Delikts

Im Folgenden beantworten wir die Top 10 Fragen, die Mandanten uns im Zusammenhang mit Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht stellen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

GLADICA Rechtsanwälte

Soforthilfe durch hochspezialisierte Strafverteidiger im BtMG

Lassen Sie Unsicherheit, Druck oder eine unüberlegte Reaktion nicht den Verlauf Ihres BtMG Verfahrens bestimmen. Eine wirksame Verteidigung beginnt früh und mit dem richtigen ersten Schritt. Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage, füllen Sie das Kontaktformular aus und vereinbaren Sie eine vertrauliche Beratung mit einem spezialisierten Strafverteidiger für Betäubungsmitteldelikte.

    Schicken Sie uns eine Nachricht
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    Ihre Angaben werden verschlüsselt und gemäß dem deutschen Datenschutzrecht (DSVGO) vertraulich behandelt.